Allgemeine Lieferungs-und Geschäftsbedingungen
quick media EDV-Zubehör-Vertriebsges.mbH Wismutstr. 47 17036 Neubrandenburg
Handelsregister: Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6773 NB, Geschäftsführer: Horst Köpcke Horst Osterhoff
Telefon: 0395/76160-0Telefax: 0395/7616010 E-Mail: info@quickmedia.de
Wissenswertes: |
Alle unsere Angebote richten sich ausschließlich an Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe. Die genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen neuer Kataloge verlieren alle vorausgegangenen Kataloge, Preislisten und Angebote ihre Gültigkeit sofern eine weitergehende Bindung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Alle Preise sind freibleibend und bleiben dieses, bis wir aufgrund dieses Angebotes erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben. Preisänderungen, Zwischenverkauf sowie Irrtum sind ausdrücklich vorbehalten. Soweit Produkte zur Ansicht bzw. zum Test geliefert werden, erfolgt dies ausschließlich gegen Berechnung. Die Gutschrift bei Rückgabe erfolgt erst dann, wenn die Ware in der Original-Verpackung und in einwandfreiem Zustand, innerhalb der vereinbarten Frist, frei Haus und transportversichert bei uns eingegangen ist. Verbrauchsmaterial kann nur in ungeöffnetem Zustand und mit unbeschädigter Originalverpackung zurückgegeben werden. Beim Umtausch aufgrund von Falschbestellungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Auftragswertes, mindestens jedoch € 16,--. |
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Preisveränderungen: |
Wenn nach Bestätigung eines Auftrages für uns unvorhersehbar im In-oder Ausland Verhältnisse eintreten, als deren Folge sich unsere Gestehungs-und/oder Herstellungskosten erhöhen (z.B. durch Erhöhung von Löhnen, Abgaben, Preisen für Rohstoffe....) sind wir berechtigt, einen entsprechenden Aufschlag auf die ursprünglich vereinbarten Preise zu erheben. Solche Preiserhöhungen werden wir dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Tritt der Auftraggeber dann nicht binnen 7 Werktagen nach Zugang des Schreibens durch schriftliche Mitteilung an uns vom Kaufvertrag zurück, so wird der Auftrag zu dem erhöhten Preis abgewickelt. |
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Sonderanfertigungen: |
Sonderanfertigungen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. |
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Mindestbestellwerte/ Kleinaufträge: |
Kleinaufträge unter einem Netto-Warenwert von € 55,-- sind unwirtschaftlich und können daher nicht ausgeführt werden. |
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Zahlungsbedingungen: |
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Erstbestellung erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder Vorkasse. Leistungen mit befreiender Wirkung können nur an uns oder auf eines unserer Konten erfolgen. Unsere Vertretungen bzw. deren Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht befugt.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, für versandfertige Waren zu fakturieren und Zahlungen zu verlangen, wenn die Abnahme nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. In diesem Fall gelten die Zahlungsfristen ab Eingang der Rechnung.Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Käufer verpflichtet, uns Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen, - berechnet vom Tage der Fälligkeit bis zum Ausgleich unserer Forderung. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, insbesondere höherer Verzugszinsen, bleibt vorbehalten. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. Wechsel werden nur erfüllungshalber hereingenommen. Die entstehenden Mehrkosten und Zinsen trägt der Käufer. |
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Sicherstellung bei Zahlungsschwierigkeiten: | Gerät der Schuldner mit einer Zahlung in Verzug, so werden unsere sämtlichen noch offenen Forderungen gegen diesen Schuldner, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Entstehung, fällig. Wir sind außerdem berechtigt, in diesem Fall die Sicherung unserer noch offenen Forderungen durch Bürgschaften, Sicherungsübereignungen oder Sicherungszessionen zu verlangen. Vorstehendes gilt auch, wenn der Schuldner in Vermögenverfall gerät, insbesondere, wenn Wechsel- und Scheckverpflichtungen gegenüber Dritten nicht erfüllt werden oder, wenn durch Dritte Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner betrieben werden. |
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Technische Änderungen: |
Technische Änderungen oder Änderungen der Produktaufmachung, die u.a. der Qualitätsverbesserung dienen, sind ohne vorherige Ankündigung zulässig, sofern die im Katalog ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften der betroffenen Produkte erhalten bleiben. |
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Eigentumsvorbehalt: |
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen gegenüber dem Schuldner unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Waren zu verfügen, solange, bis wir diese Befugnis widerrufen. Wird im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr über die von uns gelieferten Waren verfügt, so ist auch an Dritte bis zu deren vollständiger Bezahlung, nur unter Eigentumsvorbehalt zu liefern. Unser Käufer tritt darüberhinaus seine Forderungen gegen Dritte, an die er von uns gelieferte Waren weiterliefert, bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir sind befugt, bei Verzug unseres Käufers Auskunft und Rechnungslegung über den Forderungsbestand gegen Dritte zu verlangen und die Forderungsabtretung offenzulegen. Der Käufer verpflichtet sich, uns bei Zahlungsverzug freien Zugang zu unserem in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltungeigentum zu gewähren, um dieses ggf. zu inventarisieren und kenntlich zu machen. Wir sind gleichzeitig berechtigt, bei Verzug die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in Besitz zu nehmen, ohne dass bereits dadurch unser Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wird. |
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Lieferzeit: |
Die angegebene Lieferzeit ist immer als annähernd und freibleibend zu betrachten und wird weitestmöglich eingehalten werden. Wir sind jedoch keinesfalls gehalten, irgendeinen Schaden, der sich durch eine Überschreitung der Lieferzeit ergibt, zu tragen. In Fällen höherer Gewalt und sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse, wozu auch behördliche Maßnahmen sowie Betriebsstörungen und außergewöhnliche Störungen bei der Selbstbelieferung gehören, haben wir das Recht, die Lieferungen entsprechend später oder eingeschränkt vorzunehmen, sowie ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass uns hieraus Schadensersatz-oder Nachlieferungsverpflichtungen erwachsen würden. |
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Lieferung:
Portokosten: Im Inland ohne Inseln Möbeln/Safes/ 19"-Schränke |
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen die Art der Versendung und die Wahl des Transportmittels nach unserer Wahl, gegen Berechnung einer Kostenpauschale gemäß folgender Tabelle: bis 6 kg € 5,00, 7-9 kg € 6,90, 10-14 kg € 8,50, 15-19 kg € 10,00, 20-24 kg € 12,00, 25-30 kg € 14,90. Möbel, Safes, 19"-Schränke und andere sperrige Güter liefern wir hinter die erste verschlossene Tür auf Straßenebene. Hierfür werden Ihnen besondere Frachtsätze berechnet. Auf Wunsch und nach Absprache montieren wir auch gerne die Möbel. Montagekosten berechnen wir extra nach Absprache. |
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Transportschäden: |
Sichtbare Transportschäden sind sofort bei Lieferung zu beanstanden. Verdeckte Transportschäden müssen innerhalb der jeweiligen Fristen (i.d.R. max.3 Werktage) dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. |
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Rücksendungen: |
Rücklieferungen, sowohl aus Ansichts- bzw. Testlieferungen, als auch zur Wiederaufbereitung oder Entsorgung, haben grundsätzlich frei Haus an unsere, bzw. eine zu vereinbarende Anschrift zu erfolgen. Bei Rücksendungen, die nicht völlig kostenfrei zugestellt werden, behalten wir uns vor die Annahme zu verweigern. |
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Mängelgewährleistung: |
Offene Mängel müssen binnen 8 Tagen nach erfolgter Lieferung durch schriftliche Anzeige an uns gerügt werden. Handelsübliche Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelrügen. Bei Fehlern oder Mängeln an einem Teil der Sendung, ist der restliche Teil abzunehmen und zu bezahlen. Mängelrügen können nur von uns schriftlich anerkannt werden. In diesem Fall sind wir nach unserer Wahl zu einer Nachbesserung, zu einer Ersatzlieferung oder zu einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages befugt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, - dies gilt insbesondere für indirekte oder Folgeschäden. Für verdeckte Mängel haften wir in der oben genannten Weise in einem Zeitraum von 12 Monaten vom Tage der Lieferung an. Gewährleistung ist für den Fall ausgeschlossen, dass von uns gelieferte Waren unter Verwendung von Nicht-Originalteilen repariert, bzw. unsachgemäß angeschlossen oder benutzt oder ohne unsere ausdrückliche Genehmigung verändert werden. |
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Transportschäden: |
Sichtbare Transportschäden sind sofort bei Lieferung zu beanstanden. Verdeckte Transportschäden müssen innerhalb der jeweiligen Fristen (i.d.R. max.3 Werktage) dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. |
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Rücksendungen: |
Rücklieferungen, sowohl aus Ansichts- bzw. Testlieferungen, als auch zur Wiederaufbereitung oder Entsorgung, haben grundsätzlich frei Haus an unsere, bzw. eine zu vereinbarende Anschrift zu erfolgen. Bei Rücksendungen, die nicht völlig kostenfrei zugestellt werden, behalten wir uns vor die Annahme zu verweigern. |
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Mängelgewährleistung: |
Offene Mängel müssen binnen 8 Tagen nach erfolgter Lieferung durch schriftliche Anzeige an uns gerügt werden. Handelsübliche Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelrügen. Bei Fehlern oder Mängeln an einem Teil der Sendung, ist der restliche Teil abzunehmen und zu bezahlen. Mängelrügen können nur von uns schriftlich anerkannt werden. In diesem Fall sind wir nach unserer Wahl zu einer Nachbesserung, zu einer Ersatzlieferung oder zu einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages befugt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, - dies gilt insbesondere für indirekte oder Folgeschäden. |
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Änderungen und Stornierungen: |
Änderungen und Stornierungen laufender Aufträge sind uns schriftlich anzuzeigen. Versehen infolge mündlicher oder telefonischer Aufgaben gehen auf Rechnung und Risiko des Käufers. Aufgegebene Änderungen und Stornierungen sind ohne unser schriftliches Einverständnis für uns nicht bindend. |
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Werkzeuge und Matrizen: |
Werkzeuge und Matrizen bleiben jederzeit unser Eigentum, auch wenn deren Herstellungskosten ganz oder teilweise von uns berechnet wurden. Dagegen verpflichten wir uns, vom Käufer bezahlte Werkzeuge und Matrizen ausschließlich für ihn zu verwenden. |
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Warenzeichen: |
Wir behalten uns das Recht vor, auf allen von uns gelieferten Produkten unseren Firmennamen sowie das von uns benutzte Warenzeichen anzubringen. Diese dürfen, auch von Wiederverkäufern, nicht entfernt werden. |
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Abweichende Bedingungen: |
Wir liefern nur zu diesen Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Bedingungen auch für Folgegeschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen verrwiesen wurde. Durch unser Schweigen auf anderslautende oder ergänzende Bedingungen, die uns von unseren Kunden übersandt werden, werden diese nicht Vertragsbestandteil. |
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Gerichtsstand: | Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Neubrandenburg. | |
Stand: April 2011 | ||